Die Friedhofskultur in Deutschland ist Immaterielles UNESCO-Kulturerbe

 

Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission hat im März 2020 die deutsche Kultusministerkonferenz die Aufnahme der Friedhofskultur in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes beschlossen.

 

Dieses immaterielle Erbe umfaßt nicht die Friedhöfe an sich, sondern die „lebendigen Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden“, wie es die deutsche UNESCO-Kommission formulierte.

 

In Bezug auf die Friedhofskultur betrifft dies zwei große Themenfelder: Zum einen geht es darum, was wir auf dem Friedhof tun: trauern, erinnern und gedenken, gestalten, pflegen und bewahren. Zum anderen würdigt die Ernennung zum Erbe den vielfältigen Wert der Friedhofskultur für unsere Gesellschaft: kulturell, sozial oder historisch sowie in Bezug auf Klima- und Naturschutz, gesellschaftliche Integration oder nationale Identität. Kommunale, christliche, jüdische und muslimische Friedhöfe sowie Kriegsgräberfelder sind in dieses Kulturerbe eingeschlossen.

 

Die Aktivitäten der Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin e.V. auf den Friedhöfen vor dem Halleschen Tor in Berlin-Kreuzberg und der AG Berliner Ehrengräber sind Teil dieses lebendigen Kulturerbes.


Kuratorium Immaterielles Erbe Friedhofskultur e.V.
Vorsitzender: Thomas Pehle

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https://www.kulturerbe-friedhof.de/

Carl-Gotthard-Langhans-
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