Mitgliedschaft

Wer wir sind

Unsere Mitglieder verbindet das Engagement für Leben und Werk der beiden schlesisch-preußischen Baumeister und Architekten Carl Gotthard Langhans (1732 bis 1808) und Carl Ferdinand Langhans (1781 bis 1869).

Wir beschäftigen uns in diesem Zusammenhang mit Bau- und Technikgeschichte, Architektur, Kunst-  und Kulturgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts, Berliner Stadtgeschichte, preußischer und schlesischer Landeskunde.

 

 

Wer kann Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft steht allen Interessierten offen. Wenn unsere Themen Sie interessieren, sind Sie in unserem gemeinnützigen Verein genau richtig. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ob Fachleute, Wissenschaftler:innen oder Amateure - gemeinsam möchten wir Neues lernen, Zusammenhänge verstehen, Wissen vermitteln und unsere Vereinsziele verfolgen.

 

Antrag

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Verein interessieren, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden Sie es an uns zurück, oder nehmen Sie zuvor Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gern über unsere Aufnahmebedingungen und helfen bei allen weiteren Fragen.

 

Mitgliedschaft: Formular
CGLGB_Mitgliedschaft_Formular.pdf
PDF-Dokument [50.6 KB]

 

 

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 25 €, für institutionelle Mitglieder / juristische Personen mindestens 100 €, ermäßigt* mindestens 15 €. Sie dürfen für Ihre Mitgliedschaft aber auch einen höheren Beitrag festsetzen.

* ermäßigt: Schüler, Studenten, Alg-II-Empfänger, Menschen mit Schwerbehinderung, individuelle Härtefälle (auf Antrag beim Vorstand)

 

Kontoverbindung

Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin e.V.

Evangelische Bank eG

IBAN: DE09 5206 0410 0002 8402 94

BIC: GENODEF1EK1

 

Bescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge / Gemeinnützigkeit

Die Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin e.V. ist vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und darf daher steuerbegünstigende Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen.

Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine dürfen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bis 300 € reicht dem Finanzamt dafür ein Kontoauszug als Nachweis, erst bei höheren Summen benötigen Sie eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster.

 

Vereinsregistereintrag

Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin e.V.

Fechnerstraße 24, 10717 Berlin

VR 34158 B beim Amtsgericht Charlottenburg

 

Carl-Gotthard-Langhans-
Gesellschaft Berlin e.V.

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