Das Brandenburger Tor feiert Geburtstag: Vor 225 Jahren fielen die Gerüste, und am 6. August 1791 wurde das Tor für das Publikum geöffnet. Heute sind freier Blick und ungehinderter Gang durch das berühmteste deutsche Baudenkmal häufig unmöglich: Das Brandenburger Tor wird zunehmend als Kulisse für Großveranstaltungen zweckentfremdet. Um Schutz und eine angemessene Würdigung für dieses bedeutende Bauwerk zu erreichen, hat die Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin am 2. August 2016 eine Petition beim Senat von Berlin eingereicht.
Petition an den Senat von Berlin
LASST DAS TOR AUF!
Das Brandenburger Tor ist ein Denkmal, keine Event-Staffage
Am 6. August 2016 jährt sich die Öffnung des Brandenburger Tores zum 225. Mal. Die Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin, vertreten durch ihre Vorsitzenden Professor Dipl.-Ing. Frank Prietz und Dr. phil. Zitha Pöthe-Elevi, fordert den Senat von Berlin auf zu beschließen:
„Das Brandenburger Tor bleibt jederzeit sichtbar, offen und frei zugänglich. Es muss
dauerhaft möglich sein, vom Pariser Platz durch die Tordurchfahrten bis zur Siegessäule schauen zu können. Der Gang durch das Brandenburger Tor, vom Pariser Platz durch jede der fünf Tordurchfahrten
auf den Platz des 18. März und umgekehrt, ist zu jeder Zeit zu gewährleisten.“
Begründung:
1. Der Blick durch das Brandenburger Tor, die Sichtachse vom Pariser Platz bis zum Tiergarten mit Siegessäule und weiter bis zur tiefen westlichen Horizontlinie, gehören zum Denkmalbereich Brandenburger Tor.
2. Sattelschlepper, Bühnenaufbauten, Musikbeschallung etc. können die bereits vorhandenen Schäden am Brandenburger Tor verstärken.
3. Das Brandenburger Tor ist in seiner Funktion als Symbol für den Fall der Berliner Mauer das bedeutendste Denkmal der Friedlichen Revolution in Ostdeutschland, der Wiedervereinigung Berlins und der Einheit Deutschlands.
4. Der Verkehrsfluss auf der Ost-West-Achse Berlins wird durch die Veranstaltungsdichte vor dem Brandenburger Tor stark beeinträchtigt.
Zu 1)
Im April 1787 beschloss König Friedrich Wilhelm II., das Brandenburger Tor neu bauen zu lassen. Für ihn waren zwei Kriterien wichtig: es sollte aussehen wie die Propyläen von Athen und es sollte „so viel Öffnung haben“ wie möglich. Die Lage des Brandenburger Tores, auf der Ost-West-Achse Berlins mit der Sicht vom einen zum anderen Horizont, bezeichnete sein Architekt Carl Gotthard Langhans als „schönste von der ganzen Welt“, und er zog, wie er selbst es ausdrückte, als Baumeister „gehörig Vorteil“ daraus. Diese Schönheit der Lage, der Anblick des Tores vor der Kulisse der Natur mit der Schneise durch die sich bis zum Horizont verjüngenden Baumreihen des Tiergartens, ist heute nur noch in Ausnahmefällen zu erleben. Die ständigen Aufbauten wie Bühnen, Leinwände, Absperrungen etc. verhindern die zum Denkmal gehörende Sicht vom Pariser Platz durch das Tor bis zum tiefen westlichen Horizont.
Zu 2)
Für die Verlegung des zentralen Abwasserkanals wurde die Fundamentplatte des Brandenburger Tores im Jahr 1884 durchtrennt. Das Bauwerk wurde damit in zwei Teile geschnitten. Dies hatte zur Folge, dass die entkoppelten Fundamenthälften Schwingungen getrennt aufnehmen. Es bildete sich ein Riss im Tonnengewölbe über der mittleren Durchfahrt, der dauerhaft überwacht werden muss. Auch im Rahmen der umfassenden Sanierungsarbeiten 2000-2002 konnte der Schaden nicht rückgängig gemacht werden. Die Standfestigkeit des Brandenburger Tores darf daher nicht weiter gefährdet werden. Es ist angezeigt, das Gebäude vor schädigenden Einwirkungen zu schützen.
Zu 3)
Nach dem Zweiten Weltkrieg steht das Brandenburger Tor auf Ost-Berliner Gebiet. 1958 heißt es aus West-Berlin: „Macht das Tor auf!“, denn damals versperrt das DDR-Regime den Weg durch das Brandenburger Tor. Ab 1961 versperrt die Mauer um West-Berlin zudem den Blick durch das Tor und macht es zum weltbekannten Symbol der Blockkonfrontation zwischen Ost- und Westmächten. Achtundzwanzig Jahre später, am 9. November 1989, passiert aber, was unmöglich schien. Die Mauer fällt, und damit erfüllte sich die Forderung von 1958: das Tor wird geöffnet. Seither pilgern Jahr für Jahr Millionen Menschen hierher, um die historische Stätte der friedlichen Revolution in Ost-Deutschland zu begehen und den Verlauf der Mauer nachzuvollziehen. Das große nationale und internationale Interesse an dem Denkmal Brandenburger Tor verträgt sich jedoch nicht mit dem Tor als Dauerwerbekulisse Berlins: zu oft versperren Bühnenaufbauten, Absperrungen, Leinwände etc. die Sicht und den Weg durch das Denkmal. Die Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin fordert vom Berliner Senat und dem Bezirksamt Mitte von Berlin deshalb, das Brandenburger Tor für die Allgemeinheit zu schützen und appelliert: Lassen Sie das Tor auf! Es war lange genug geschlossen. Suchen Sie sich Investoren für Großveranstaltungen, die mehr von Berlin kennen als das Brandenburger Tor. Auch ein Tempelhofer Feld, ein Alexanderplatz, ein Olympia-Stadion oder ein Maifeld haben Wiedererkennungswert.
Zu 4)
Die Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf der Straße des 17. Juni bis zum Brandenburger Tor kommt seit Jahren einer Dauernutzung als Veranstaltungsort gleich. An mehr als 100 Tagen im Jahr ist die Straße des 17. Juni gesperrt. Damit unterlaufen der Senat von Berlin, der Bezirk Mitte und die Verkehrslenkung Berlin die gesetzliche Regelung, wonach jede Straße dem Verkehr gewidmet ist. Besonders schwer haben es die Berufspendler wegen der Veranstaltungen am Brandenburger Tor. Oft wird das Befahren der Ausweichstraßen von Baustellen beeinträchtigt. Staus und Verkehrschaos führen regelmäßig zu einer Überlastung von Mensch und Umwelt.
Berlin, 2. August 2016
Kontakt:
Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin e.V.
Vertreten durch:
Professor Dipl.-Ing. Frank Prietz, Dr. phil. Zitha Pöthe-Elevi und Annette Winkelmann
Fechnerstraße 24, 10717 Berlin
langhansgesellschaft@gmail.com
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Die Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin fordert den behutsamen und würdevollen Umgang mit dem einmaligen Kulturdenkmal Brandenburger Tor. Dies schließt die dauerhafte Erhaltung der Blickverbindung zum Tiergarten und die Sichtachse zur tiefen westlichen Horizontlinie als schützenswerte und zu schützende Eigenarten des Denkmalbereichs Brandenburger Tor ein.