AG Berliner Ehrengräber

AKTUELL Oktober 2024
Anhörung am 7. Oktober 2024 im Kulturausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses zum Thema Ehrengräber

Eingeladen als Vertreter der AG Berliner Ehrengräber: Dimitri Suchin (Scharoun-Gesellschaft e.V.) und Annette Winkelmann (Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin e.V.).

Die Sitzung wurde aufgezeichnet, die Präsentation der AG Ehrengräber beginnt ab Minute 50:
https://www.youtube.com/watch?v=vT0x8Grt-DM&list=PLgqUxMeOmFHwGeGhstZMYz9-6NyBfJvRa&index=2&t=8s

 

Kurzfassung der von der AG Ehrengräber im Kulturausschuß vorgestellten Lösungsvorschläge für die derzeitige unbefriedigende Ehrengräber-Situation:


Lösung A: Es ist eine Ausführungsverordnung Ehrengräber auszuarbeiten, die den Gräbern keine Ablauffristen setzt und keine „Quittierfuktion“. Der Prädikat darf den Gräbern nur auf begründeten Antrag wegen konkreter Verfehlungen entzogen werden. In diesem Fall werden sie als „historische Gräber“ weiter geführt, denn auch der Vorgang der gewesenen Ehrung ist geschichtlich von Bedeutung. Alle jemals gewesenen Ehrengräber sind auf diese Weise so oder so anzuerkennen — auch die zerstörten!
Lösung B: Es ist eine Ausführungsverordnung Ehrengräber auszuarbeiten, die den Gräbern keine Ablauffristen setzt und keine „Quittierfuktion“. Alle jemals gewesenen Ehrengräber werden überprüft, ob nicht etwas gegen die Einzelnen vorliegt. Im Fall der Zweifel oder wenn ein Grab inzwischen verloren ging, wird ihnen die neuzuschaffende Kathegorie „historische Gräber“ zuerkannt. Sonst werden sie in den ursprünglichen Ehrzustand versetzt. Auch später können die Ehrengräber auf begründeten Antrag hin ihr Prädikat verlieren und zu „historischen Gräbern“ werden, wie zuvor.
Lösung C: Es ist eine neue Ausführungsverordnung Ehrengräber auszuarbeiten, die zumindest auf die „Quittierfuktion“ der Ehrengräber verzichtet. Bei Ablauf der Ehrungsfrist oder bei zu beliebiger Zeit eingebrachten begründeten Anträgen wird geprüft, ob eine neu aufgedeckte Ehrverletzung o.ä. vorliegt. Daraufhin wird ein Grab weiterhin als ein Ehrengrab oder als ein „historisches Grab“ weiter geführt. „Historische Gräber“ haben keine Ablauffrist.

 

Über Anträge und Streitfragen entscheidet in allen 3 Varianten eine für die Öffentlichkeit zugänglich tagende, nach erkennbaren Kriterien zusammengesetzte Kommission.

 

Das Berliner Ehrengrabprogramm

Über das Berliner Ehrengrabprogramm des Senats wird auf Antrag und nach Prüfung des Vorschlags einer Grabstätte der Ehrengrabstatus verliehen. Vor das Grab der geehrten Person (verdiente und weithin bekannte / populäre Berlinerinnen und Berliner aus vier Jahrhunderten) wird zum äußeren Zeichen der Ehrung ein Terracotta-Stein mit der Aufschrift EHRENGRAB LAND BERLIN und dem Wappen Berlins gelegt. Eine Verlängerung der regulären Laufzeit eines Ehrengrabs kann nach 20 Jahren beantragt werden, wird aber nicht immer genehmigt. Unsicherheit herrscht derzeit darüber, auf welcher Basis eine Verlängerung erfolgt / erfolgen kann.

 

Arbeitsgemeinschaft (AG) Berliner Ehrengräber

In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Berliner Ehrengräber haben sich im Jahr 2020 Berliner Initiativen und Vereine aus den Bereichen Kultur und Geschichte zusammengefunden, die sich mit der gegenwärtigen Praxis für die Ehrung verdienter Berlinerinnen und Berliner kritisch auseinandersetzen.


Die Berliner Ehrengräber sind nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft ein bedeutender Teil unseres gemeinsamen Kulturerbes. Sie sollten vom Berliner Senat besonders gewürdigt und den Berlinerinnen und Berlinern nähergebracht werden. Der Senat hat nach Ansicht der AG auch deshalb eine große Verpflichtung, da die Stadt nicht nur über weltweit beachtete historische Friedhöfe verfügt, sondern als ehemals preußische und spätere deutsche Hauptstadt über Jahrhunderte eine außerordentlich große Zahl an Persönlichkeiten aus allen Bereichen des künstlerischen, politischen, sozialen und technischen Lebens angezogen hat.


Die Arbeitsgemeinschaft möchte mit dem Senat über die Streichung geehrter Personen von der Liste der Ehrengrabstätten auf Basis einer festgelegten Laufzeit von 20 Jahren ins Gespräch kommen. Auch über das Verfahren zur (Wieder-)Genehmigung von Ehrengräbern möchten die Mitglieder der AG mit der zuständigen Senatskanzlei sprechen.

 

Unterstützung
Unterstützung erfährt die AG durch den Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg, die Carl-Gotthard-Langhans-Gesellschaft Berlin, die Mendelssohn-Gesellschaft, die Scharoun-Gesellschaft, den Verein für die Geschichte Berlins, die Landesgeschichtliche Vereinigung für die Mark Brandenburg, aus dem Fachbeirat der Stiftung historische Friedhöfe und Kirchhöfe, von den Landsmannschaften Westpreußen und Schlesien und durch viele weitere Akteure. Die AG Berliner Ehrengräber ist seit 2021 Mitglied im Kulturerbenetz Berlin.


Friedhofskultur in Deutschland: Immaterielles UNESCO-Kulturerbe
Seit März 2020 ist die Friedhofskultur in Deutschland Immaterielles Kulturerbe der UNESCO. Dieses immaterielle Erbe umfasst nicht die Friedhöfe an sich, sondern „die lebendigen Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden“, wie es die deutsche UNESCO-Kommission formuliert.
Bei der Friedhofskultur auf den kommunalen, christlichen, jüdischen und muslimischen Friedhöfen in Berlin geht es um zwei große Themenfelde. Zum einen darum, was wir auf dem Friedhof tun: trauern, erinnern und gedenken, gestalten, pflegen und bewahren. Zum anderen um den vielfältigen Wert der Friedhofskultur für unsere Stadtgesellschaft: kulturell, sozial und historisch, in Bezug auf Klima- und Naturschutz, gesellschaftliche Integration und nationale Identität. Diese täglich gelebten Kulturtechniken, zu denen auch die Einrichtung, Bekanntmachung und Pflege der Berliner Ehrengräber gehört, tragen zum Erhalt eines gemeinsamen Gedächtnisses bei.

 

Kontakt zur AG Berliner Ehrengräber
E-Mail: berliner.ehrengraeber@gmail.com

Carl-Gotthard-Langhans-
Gesellschaft Berlin e.V.

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